Jugendrichtlinien
| Jugendliche unter 10 Jahren | Jugendliche können in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes (Eltern, Großeltern, Onkel etc.) die einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein besitzen fischen. Weitere Bestimmungen findet Ihr in den Richtlinien des ASV |
| Jugendliche von 10 bis 18 Jahren | Erforderlich: - Staatlicher Jugendfischereischein - Mitglied beim Verein - Fischerei-Erlaubnisschein ASV/LA für Jugendliche - Fischen mit einem Paten - Ab dem 12. Lebensjahr kann der Jugendliche die staatliche Fischerprüfung ablegen. |
| Jugendliche von 14 bis 18 Jahren | Erforderlich: - Bei bestandener staatlicher Fischerprüfung - Staatlicher Fischereischein auf Lebenszeit - Mitglied beim Verein - Fischereierlaubnisschein ASV/LA für Jugendliche- Fischen ohne Paten |
| Wichtig | Jugendliche von 14 bis 18 Jahren dürfen trotz bestandener staatlicher Fischerprüfung für andere Jugendfischer keinen Paten machen.Um an einem Gewässer fischen zu dürfen wird ein Erlaubnisschein benötigt. Diesen bekommt man vom Besitzer des Gewässers ausgestellt. |
Der Kurs beginnt am 02.06.2013 und ist auf drei Wochenenden...
[mehr]In der Zeit vom 17. September 2013 bis einschließlich 30....
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