Jugend
Hallo Mädels und Jungs,
Schön, dass Ihr heute mal auf unserer Homepage vorbeischaut!
Wenn Ihr zwischen 10 und 18 Jahren alt seid und Freude am Leben in und mit der Natur habt, seid Ihr bei uns genau richtig!
Ihr werdet sehen, wie viel Spaß man am Fischen haben kann! Die Jugendarbeit hat beim ASV Landshut eine lange Tradition. Zurzeit hat unsere Jugendgruppe ca. 200 Mitglieder.
Der Jahresplan enthält verschiedene Veranstaltungen, angefangen beim Forellenfischen im Frühjahr über die Aktion „Saubere Ufer“ und das Jugendfischerfest, bis hin zu Zeltlager und Weihnachtsfeier!
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an mehreren Tages- und Wochenendveranstaltungen der Bezirksjugendleitung.
Zudem stehen diverse DVD’s und interessante Bücher in der Geschäftsstelle als Leihgaben zur Verfügung.
Betreut werden die Jungfischer von den beiden Jugendleitern
Tarik Sengüloglu und Alexandra Forster.
Kontaktformular Jugend
Sie haben Fragen über die Jugendgruppe oder an die Jugendleiter ?
Gerne können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.
Jugendtermine
Workshop
Aktion Saubere Ufer
Handschuhe oder Sammelwerkzeug mitbringen (wenn vorhanden).
Karpfenfischen
Nachtfischen
Vergesst nicht Knicklichter, Stirnlampen und warme Kleidung für die Nacht.
Raubfischfischen
Zeltlager
Warme Kleidung, Beleuchtung, Schlafsack und Zelt nicht vergessen.
Bootsfischen
Schwimmweste (wenn vorhanden) mitnehmen.
Winterfischen
Warm anziehen! Für heiße Getränke wird gesorgt!
Weihnachtsfeier
Jugendrichtlinien
Jugendliche unter 10 Jahren:
Jugendliche können in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes (Eltern, Großeltern, Onkel etc.), die einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein besitzen, fischen. Weitere Bestimmungen findet Ihr in den Richtlinien des ASV Landshut.
Jugendliche von 10 bis 18 Jahren:
Der Jugendliche muss keinen Jugendfischereischein (abgeschafft ab dem 01.01.2025) besitzen.
Erforderlich:
– Fischerei-Erlaubnisschein ASV/LA für Jugendliche
– Fischen mit einem Paten
– Ab dem 12. Lebensjahr kann der Jugendliche die staatliche Fischerprüfung ablegen
Jugendliche von 14 bis 18 Jahren:
Erforderlich bei bestandener staatlicher Fischerprüfung:
– Staatlicher Fischereischein auf Lebenszeit
– Fischereierlaubnisschein ASV/LA für Jugendliche
– Fischen ohne Paten
Wichtig:
Jugendliche von 14 bis 18 Jahren dürfen trotz bestandener staatlicher Fischerprüfung für andere Jugendfischer keinen Paten machen. Um an einem Gewässer fischen zu dürfen wird ein Erlaubnisschein benötigt. Diesen bekommt man vom Besitzer des Gewässers ausgestellt.