Jugendrichtlinien

Jugendliche unter 10 Jahren

Jugendliche können in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes (Eltern, Großeltern, Onkel etc.), die einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein besitzen, fischen. Weitere Bestimmungen findet Ihr in den Richtlinien des ASV Landshut.

Jugendliche von 10 bis 18 Jahren

Erforderlich:
– Staatlicher Jugendfischereischein
– Mitglied beim Verein
– Fischerei-Erlaubnisschein ASV/LA für Jugendliche
– Fischen mit einem Paten
– Ab dem 12. Lebensjahr kann der Jugendliche die staatliche Fischerprüfung ablegen

Jugendliche von 14 bis 18 Jahren

Erforderlich bei bestandener staatlicher Fischerprüfung:
– Staatlicher Fischereischein auf Lebenszeit
– Mitglied beim Verein
– Fischereierlaubnisschein ASV/LA für Jugendliche
– Fischen ohne Paten

Wichtig

Jugendliche von 14 bis 18 Jahren dürfen trotz bestandener staatlicher Fischerprüfung für andere Jugendfischer keinen Paten machen. Um an einem Gewässer fischen zu dürfen wird ein Erlaubnisschein benötigt. Diesen bekommt man vom Besitzer des Gewässers ausgestellt.